Startseite Anmeldeverfahren

Anmeldeverfahren

Anmeldung SI (Klasse 5)

Unser Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2025/26 findet rund um Karneval 2025 statt. Termine zur Anmeldung der Viertklässler durch ihre Eltern und Erziehungsberechtigen sind am Montag, 24.02.2025, Dienstag, 25.02.2025 und am Mittwoch, 26.02.2025, sowie von Mittwoch, 05.03.2025, bis Freitag, 14.03.2025, möglich (letztmögliche Anmeldung am 14. März 2025 um 10.30 Uhr).

Wichtig: Es ist nicht wichtig, an welchem Datum Sie Ihr Kind innerhalb der o.g. Zeiten anmelden. Das entscheidet nicht über die Aufnahme. Sollte es zu Anmeldeüberhängen kommen, entscheiden wir nach Kriterien, die nichts mit dem Anmeldedatum zu haben.

Unsere Kriterien sind so, dass wir zwei Leistungstöpfe bilden. Aus diesen werden dann zuerst die Förderschülerinnen und Förderschüler gezogen. Im zweiten Schritt achten wir bei der Aufnahme auf ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, die wir aus den beiden Leistungstöpfen nehmen. Sollten nach diesen Schritten angemeldete Kinder noch keinen Schulplatz erhalten haben, entscheidet das Los. Sollte es in Ihren Augen um einen Härtefall (gilt nicht für Alleinerziehende, Geschwisterkinder etc. ) gehen, sodass Ihr Kind unbedingt an unserer Schule aufgenommen werden muss, muss der Nachweis eines Härtefalls (außergewöhnliche persönliche Sondersituation) unbedingt vor der Aufnahmeentscheidung und zwar bei Anmeldung erfolgen. Später ist eine Härtefallreglung nicht mehr möglich.

Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin über unsere Sekretariate:

  • Oberbruch: 02452-15717-100, sekretariat@gesamtschule-heinsberg.de

  • Haaren: 02452-15717-400, sekretariat-haaren@gesamtschule-heinsberg.de

Für die Anmeldung benötigen Sie Folgendes:

  • Ihr Kind (Sollte Ihr Kind aus irgendeinem Grund verhindert sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!)

  • Geburtsurkunde/Stammbuch

  • Empfehlung der Grundschule

  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse

  • Anmeldeschein (Original)

  • evtl. Anschreiben des Schulamtes Kreis Heinsberg (nur für Förderschüler)

  • Masernschutzbescheinigung

  • Beide Sorgeberechtigen müssen die Anmeldung unterschreiben. Sollte ein Elternteil bei der Anmeldung verhindert sein, benötigen wir eine Vollmacht (hier Download) für die anmeldende Person.

  • Sollten Sie das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen bekommen haben, bitten wir um die Negativbescheinigung.

Diese Formulare stellen wir Ihnen schon digital zur Verfügung:

Anmeldung SII (Oberstufe)

Für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen:

Die Anmeldungen können ab Freitag, 07.02.2025, vorgenommen werden.

Für Schülerinnen und Schüler unserer Schule:

Anmeldungen sind nach individueller Absprache mit Herrn Evertz immer möglich.

Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin über unsere Sekretariat:

  • Oberbruch: 02452-15717-100, sekretariat@gesamtschule-heinsberg.de

Für die Anmeldung benötigen Sie Folgendes:

  • Ihr Kind (Sollte Ihr Kind aus irgendeinem Grund verhindert sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!)

  • Geburtsurkunde/Stammbuch (nur für externe Schülerinnen und Schüler)

  • Halbjahreszeugnis der 10. Klasse

  • Masernschutzbescheinigung (nur für externe Schülerinnen und Schüler)

  • Beide Sorgeberechtigen müssen die Anmeldung unterschreiben. Sollte ein Elternteil bei der Anmeldung verhindert sein, benötigen wir eine Vollmacht (hier Download) für die anmeldende Person.

  • Sollten Sie das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen bekommen haben, bitten wir um die Negativbescheinigung.

Diese Formulare stellen wir Ihnen schon digital zur Verfügung:

Mehr zu uns

Wer wir sind}}
Wer wir sind
Schulleben}}
Schulleben
Schulprogramm}}
Schulprogramm
Service
› Anmeldeverfahren
Oberstufe